Wie lange ist die Mitgliedschaft genau gültig?
Die Reisesaison geht immer vom 31.03. des Ausgangs- bis zum 31.03. des Folgejahres. Die Angaben der Höfe werden jährlich aktualisiert. Bitte reisen Sie immer mit der aktuellen Landvergnügen-Ausgabe plus Vignette und Mitgliedsausweis. Damit unterstützen Sie nicht nur die Idee von Landvergnügen, sonder sorgen auch dafür, dass bestimmte Probleme vermieden werden: Wenn bspw. ein Hof im Vorjahr die Mitgliedschaft gekündigt hat, erscheint er im Folgejahr nicht mehr im Buch und sollte entsprechend nicht mehr von Reisenden angefahren werden.
Achtung! Landvergnügen ist kein Abo. Wenn Sie Landvergnügen weiterhin nutzen möchten, erfordert dies einen neuen Buchkauf. Wir wollen niemanden zur Nutzung des Konzeptes überreden. Gastgeber und Reisende sollen sich jedes Jahr frei entscheiden können, Teil von Landvergnügen zu sein.