Bis wann kann ich die Landvergnügen-Mitgliedschaft kündigen?
Die Landvergnügen-Mitgliedschaft gilt ab Aktivierung mindestens 365 Tage und kann fristgerecht bis zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
Fristgerecht bedeutet, dass du deine Mitgliedschaft jederzeit innerhalb der 365 Tage nach Aktivierung kündigen kannst.